Mitarbeitende zum Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) schulen: Mit dem e-Learning von easylearn

Autor

Barbara Rohrer

Datum

19. Januar 2023

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) oder auch genannt Bundesgesetz über den Datenschutz wird in naher Zukunft jedes Unternehmen intensiver beschäftigen. Schliesslich gilt: Überall, wo personenbezogene Daten fliessen, müssen Mitarbeitende sie rechtskonform behandeln. Damit das gelingt, müssen Mitarbeitende die Verordnungen des neuen Gesetzes kennen. Oder noch besser: Sie wenden die Vorgaben bereits vor der Inkraftsetzung an. Wer Wissen attraktiv anhand Praxisbeispielen vermitteln möchte, sollte das neue Schweizer Datenschutzgesetz mit dem e-Learning von easylearn schulen.

 

Personenbezogene Daten im Unternehmen schützen

Den digitalen Fussabdruck hinterlassen wir alle – sei es innerhalb der Geschäftstätigkeit oder privat. Unabhängig davon, ob die Mitarbeitenden in der IT-Abteilung, im Marketing, Verkauf, in der Administration, im Personalwesen oder der Logistik arbeiten: Wir alle kommen in irgendeiner Form in Kontakt mit personenbezogenen Daten im Unternehmen. So werden beispielsweise täglich Bestellprozesse abgewickelt, Kontaktformulare über die Website ausgefüllt, Nachrichten beantwortet, Anhänge weitergeleitet und damit gelangen zahlreiche sensible Daten über Schnittstellen und Systeme an verschiedene Menschen – und möglicherweise in die falschen Hände. Um das zu verhindern, ist es wichtig, sämtliche Mitarbeitenden auf das wichtige Thema Datenschutz zu sensibilisieren. Grundsätzlich gilt das Prinzip: So viele persönliche Daten wie nötig und so wenig wie möglich zu sammeln und weiterzuverarbeiten. Die gute Nachricht ist: Umso besser Personalverantwortliche ihre Mitarbeitenden bereits im Voraus auf die neuen Verordnungen und Richtlinien des Schweizer Datenschutzgesetzes sensibilisieren, desto einfacher und entspannter kann die Umstellung im Unternehmen nach der Inkraftsetzung des Gesetzes erfolgen.

 

Neues Schweizer Datenschutzgesetz: Was bedeutet das für mein Unternehmen?

Der Datenschutz bewegt sich synchron zur fortschreitenden Digitalisierung und wird genau wie sie immer bedeutender im Unternehmen. Mit personenbezogenen Daten sind alle Informationen gemeint, die sich auf eine identifizierbare oder eine identifizierte natürliche Person beziehen. Das können Namen, IP-Adressen, Adressdaten, Geburtstage und weitere identifizierende Merkmale sein. Im Unternehmen geht es darum, die Rechte des Einzelnen hinsichtlich seiner Daten jederzeit zu gewähren. Schliesslich soll die private Krankheitsgeschichte des Mitarbeitenden oder die Bankdaten des Kunden stets geschützt bleiben. Dabei reicht es nicht aus, wenn die Mitarbeitenden die Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes kennen. Wichtig ist, dass die Mitarbeitenden das Wissen in ihrer täglichen Arbeit anwenden und sich die wichtigen Arbeitsschritte im Zusammenhang mit dem Datenschutz gewohnt sind. Ansonsten sind schwerwiegende Konsequenzen fürs Unternehmen bereits vorprogrammiert. Deshalb schafft sich ein wertvoller Vorteil, wer seine Mitarbeitenden rechtzeitig und nachhaltig zu den Verordnungen des Schweizer Datenschutzgesetzes schult.

 

Datenschutzgesetz mit dem easylearn-e-Learning schulen: 3 Gründe, weshalb es sich für Unternehmen lohnt

In Zusammenhang mit dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz, welches im 2022/2023 in Kraft treten wird, sind Personal- und Bildungsverantwortliche in Unternehmen gefordert. Denn es liegt an ihnen, sicherzustellen, dass das gesamte Team die neuen Verordnungen kennt und über das notwendige Wissen verfügt. Nachfolgend wird deutlich, von welchen Mehrwerten ein Unternehmen profitieren kann, wenn das Wissen zum neuen Datenschutzgesetz mit easylearn vermittelt wird.   

 

 

1. Sensibilisierte Praxisanwendung – dank dem spannenden e-Learning von easylearn

Wie schaffen es Unternehmen, die eher trockenen Gesetzartikel, Zahlen und Fakten im Umgang mit dem Datenschutzgesetz auf attraktive Weise zu schulen? Wichtig ist, den Mehrwert für die Praxis durch die Lerninhalte zu transportieren. Das Zauberwort dafür lautet Storytelling. Denn blosse Theorie kann kein Feuer entfachen. Wird ein Sachverhalt jedoch in einem passenden Praxisbeispiel aufgegriffen und in eine Geschichte verpackt, so können sich die Mitarbeitenden etwas darunter vorstellen. Durch die Geschichte wird das Theoriewissen zu einem lebendigen Lerninhalt, der für verschiedenen Mitarbeiterzielgruppen greifbar wird. Im e-Learning zum neuen Schweizer Datenschutzgesetz von easylearn liegen die Praxisbeispiele im Fokus. Das soll zum Ziel haben, dass die Mitarbeitenden sich besser mit dem Thema identifizieren und mögliche Bereiche erkennen, in denen das neue Schweizer Datenschutzgesetz sie persönlich tangieren könnte.

 

2. Datenschutz-Kenntnisse einfach, effizient, nachhaltig und bedürfnisgerecht vermitteln

Erst recht bei theorielastigen Themen kommen Onlinekurse gelegen. Schliesslich gelangt der Schulungsinhalt so in gleichbleibender Qualität an die Mitarbeitenden. Das Wissen kann sich dank e-Learning nachhaltig verankern, da die Wissensinhalte stetig und wiederkehrend vermittelt werden, einzelne Wissensinhalte jederzeit im Wiki nachgeschlagen werden können und die Bildungsverantwortlichen stets den Überblick über den aktuellen Bildungsstand der Mitarbeitenden behalten können. easylearn bietet ausserdem eine breite Palette Funktionen und Werkzeuge, damit auch standardisierte, vorgefertigte Lerninhalte flexibel an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden können.

3. Das Wissen zum Schweizer Datenschutzgesetz jederzeit nachweisen

Was bringt das Gelernte im Kopf der Mitarbeitenden, wenn es vor Behörden nicht jederzeit nachgewiesen werden kann? Deshalb ist es für Unternehmen umso einfacher, wenn sie sich auf ein Instrument verlassen können, welche offenlegen kann, welche Lerninhalte zu welcher Zeit von welchem Mitarbeitenden absolviert wurden. Es lohnt sich, das Schweizer Datenschutzgesetz mit easylearn zu schulen, da hier die Lernaktivitäten nachweislich dokumentiert werden.

 

Mitarbeitende zum Schweizer Datenschutzgesetz schulen: Diese Fragen sollten sich Unternehmen stellen

Mitarbeitende zum neuen Schweizer Datenschutzgesetz schulen? Je früher, desto besser – aber trotzdem sollten Personalverantwortliche resp. Datenschutzverantwortliche und Führungspersonen sich vorgängig überlegen, wie eine Schulung aussehen sollte, damit sie die Inhalte des Schweizer Datenschutzgesetzes effizient, nachhaltig und zielführend schulen können. Dabei sind folgende Fragen hilfreich: 

  • Wie wirkt sich das neue Schweizer Datenschutzgesetz auf die Arbeit in meinem Unternehmen aus? Welche Abteilungen müssen über welches Wissen verfügen?
  • Welche Mitarbeitenden müssen das Fachwissen mit höchster Priorität absolvieren und bei welchen Berufsgruppen reichen Basiskenntnisse?
  • Wie soll das Wissen zum Schweizer Datenschutz an die Mitarbeitenden gelangen?
  • In welchem Turnus soll das Wissen an die Mitarbeitenden gelangen und ist die Nachweisbarkeit mit dem gewählten Medium sichergestellt?
  • Welche Geschäftsprozesse müssen hinsichtlich des neuen Gesetzes angepasst werden? 

 

Wichtige Fragen rund um das Schweizer Datenschutzgesetz

Wann müssen Unternehmen das Schweizer Datenschutzgesetz beachten?

Das Schweizer Datenschutzgesetz ist für jedes Unternehmen relevant, das personenbezogene Daten erfasst oder weiterverarbeitet. Es ist essenziell, dass alle Mitarbeitenden auf das Thema sensibilisiert werden – unabhängig von der Abteilung und der Funktion.

Wieso ist eine Schulung für Unternehmen so wichtig?

Wenn neue Mitarbeitende im Unternehmen starten, eine Bestellung übers Kontaktformular erfolgt, das Kundenportfolio Zuwachs erhält, ein Teamkollege umzieht oder sich ein Update in der Krankheitsgeschichte eines Mitarbeitenden ereignet: Bei jedem dieser Ereignisse fliessen sensible, personenbezogene Daten im Unternehmen. Selbst flache Hierarchien und ein kollegiales Verhältnis im Team lassen in diesem sensiblen Thema keine Gestaltungsfreiheit zu. Was bedeutet: Mitarbeitende haben die Pflicht, mit den Daten gesetzeskonform umzugehen – egal in welchem Unternehmensbereich sie arbeiten.

Wann tritt das neue Schweizer Datenschutzgesetz in Kraft?

Das genaue Datum ist noch nicht bekannt. Aktuell wird erwartet, dass das neue Schweizer Datenschutzgesetz Ende 2022 oder Anfang 2023 rechtskräftig wird. 

Müssen die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) auch Schweizer Unternehmen beachten?

Unter Umständen kommt die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) auch bei Schweizer Unternehmen zum Tragen. Beispielsweise, wenn ein Unternehmen international tätig ist und personenbezogene Daten von Kunden, Partnern oder Lieferanten der EU pflegt. Beachten Sie dazu das gesonderte e-Learning (Link).

Welches ist der riskanteste Fehler, den Unternehmen hinsichtlich des neuen Datenschutzgesetzes machen?

Oftmals befassen sich Unternehmen nur mangelhaft oder zu spät mit dem Thema Datenschutz. Viele planen Schulungen erst nach der Inkraftsetzung eines neuen Gesetzes, weil sie die täglichen Berührungspunkten unterschätzen, die Zeit fehlt oder weil sie die bereits vorhandenen Kenntnisse ihrer Mitarbeitenden zum Thema überschätzen.

Benötigt jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Aktuell sind Unternehmen in der Schweiz nicht verpflichtet, eine oder einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Jedoch ist es empfehlenswert, eine Person im Personal, Bildungs- oder Führungsbereich dafür verantwortlich zu machen, dass das relevante Wissen rund um das Datenschutzgesetz regelmässig an die Mitarbeitenden gelangt.

Datenschutz clever schulen – Risiko im Unternehmen minimieren.

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